Drohnen in der Industrie – Einsatzgebiete und Risiken

Drohnen in der Industrie

Lange galten Drohnen vor allem als Hightech-Spielzeug für Technik-Fans und verwöhnte Kids. Doch der Einzug der Flugroboter in verschiedene Bereiche der Industrie hat längst begonnen – auch wenn das volle Potenzial der fliegenden Helfer noch nicht erkundet ist. Unser Artikel beleuchtet die Einsatzgebiete von Drohnen in der Industrie, sowie die daraus resultierenden Risiken und befasst sich außerdem mit der aktuellen Rechtslage.

Drohne verursacht Sperrung des Frankfurter Flughafens

Drohnensichtung am Frankfurter FlughafenEine Drohne unbekannter Art sorgte am frühen Morgen des 09.05.2019 für Chaos am Frankfurter Flughafen. Nachdem das Flugobjekt gesichtet wurde, musste der Betrieb des Airports vorübergehend komplett eingestellt werden. Eine dreiviertel Stunde lang waren weder Starts noch Landungen möglich. Es ist nicht das erste Mal, dass Drohnen dem Flugverkehr einen Strich durch die Rechnung machen. Europaweit waren in den letzten Jahren zahlreiche Flughäfen, darunter die Airports Gatwick und Heathrow in London, von Ausfällen aufgrund von Drohnensichtungen betroffen. Allein in Deutschland wurden 2018 ganze 158 Behinderungen des Flugverkehrs durch Drohnen gelistet.

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Einsatz von Drohnen im industriellen Kontext

In der Industrie kennt man Drohnen weniger als Störfaktor, sondern vielmehr als praktisches Mittel, das zu verschiedenen Zwecken eingesetzt werden kann:

Drohne zu Unterstützung bei der Inspektion

Drohnen erweisen sich als besonders nützlich, wenn Gebäudebestandteile wie Gasbrenner oder Schornsteine von Industrie- und Chemieanlagen oder Großgeräte aus dem Tagbau in luftigen Höhen inspiziert werden müssen. Die Drohne liefert einen 360°-Scan in hoher Auflösung und braucht dafür in vielen Fällen nur wenige Stunden.

Drohne als Hilfsmittel zur Instandhaltung

Ein großes Einsatzgebiet für Flugroboter ist die Instandhaltung. Sowohl in der selten gewordenen reaktiven, als auch in der präventiven und prädiktiven Instandhaltung helfen Drohnen, genaue Daten zu gewinnen, wodurch das Condition Monitoring unterstützt, Reparaturprozesse beschleunigt und Ausfallzeiten minimiert werden können.

Drohne zum Warentransport

In der Zukunft werden Drohnen voraussichtlich vermehrt zum inner- und außerbetrieblichen Warentransport eingesetzt werden. Bis Dato ist dies allerdings der absolute Ausnahmefall. Das liegt zum einen an der nur unzureichend vorhandenen Gesetzgebung, zum anderen aber auch an fehlender Infrastruktur. Schließlich benötigen Drohnen Start- und Landeplätze, müssen geladen und koordiniert werden. Auch der Mitarbeiterschutz und die innerbetriebliche Akzeptanz spielen hier eine Rolle.

Welche Risiken bringen Drohnen mit sich?

Drohnen RisikenMit den wachsenden Chancen bleiben, wie so oft, auch die Risiken nicht aus. Allem voran ist an dieser Stelle die Gefahr eines Drohnenabsturzes zu nennen. Stürzt der Flugroboter ab, kann das schwere Schäden an einer Anlage zur Folge haben. Aus diesem Grund muss die Steuerung einer Drohne unbedingt in die Hände erfahrener Profis gelegt werden, die mit höchster Konzentration arbeiten. Je nach Art der Anlage, sind diese Mitarbeiter außerdem speziell, zum Beispiel durch eine adäquate Ausrüstung, zu schützen. Daneben bergen insbesondere vernetzte Drohnen das Risiko, Ziel eines Cyberangriffs zu werden. Wenn Sie sich für die Gefahr, die von Hackern ausgeht, interessieren und erfahren wollen, wie Sie Ihr Unternehmen diesbezüglich schützen können, sollten Sie sich unseren Artikel „Gefahr durch Hacker“ ansehen.

Die Rechtslage: Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?

DrohnenverordnungIm April 2017 wurde eine neue Drohnenverordnung verabschiedet, die sich auf die Nutzung der Geräte außerhalb von Modellflugplätzen bezieht. Demnach müssen Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm mit Namen und Anschrift des Besitzers versehen werden. Ab einem Gewicht von 2 Kilogramm ist zudem ein Flugkundenachweis erforderlich. Flugroboter, die mehr als 5 Kilogramm wiegen, und alle Nachtflüge, dürfen nur gestartet werden, wenn eine Aufstiegserlaubnis der zuständigen Landesluftfahrtbehörde vorliegt. Geräte mit einem Gewicht von über 25 Kilogramm dürfen generell nicht mehr geflogen werden. Während private Drohnen lediglich in Sichtweite eingesetzt werden dürfen, gilt diese Regelung nicht für Drohnen im gewerblichen Einsatz. Allerdings ist auch dann eine Erlaubnis notwendig. Außerdem ist das Steuern einer Drohne in der Nähe sogenannter „sensibler Bereiche“ wie Flughäfen, Naturschutzgebieten und Hauptverkehrswegen untersagt. Unternehmer sind ausnahmslos dazu verpflichtet, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen, bevor sie Drohnen innerbetrieblich einsetzen. 2019 sind nun EU-weite Drohnengesetze in Planung, die bislang aber noch nicht in Kraft getreten sind. Demnach ist derzeit unklar, welche Regelungen tatsächlich zu erwarten sind. Als gesichert gilt dagegen, dass einzelne Länder, trotz der EU-weiten Vereinbarung, separate Gesetze, zum Beispiel in Bezug auf das Mindestalter für die Steuerung von Drohnen, erlassen können – wirklich einheitlich wird also auch das neue Drohnengesetz vermutlich nicht sein.

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Drohnenvermietung – ein wachsender Markt

In Deutschland sind immer mehr Unternehmen zu finden, die sich auf die Vermietung von Drohnen spezialisiert haben. Damit sprechen sie vor allem kleine und mittelständische Unternehmen an, für die die Anschaffung von Flugrobotern bislang zu teuer und dementsprechend unrentabel ist. Diesen bietet sich somit die Möglichkeit, sich Drohnen mit verschiedenen Ausrüstungen für beliebige Zeiträume auszuleihen, um deren Eignung im individuellen Einsatzgebiet zu testen oder zeitlich begrenzte Projekte zu realisieren.

Die Zukunft der Drohnen in der Industrie

Glaubt man dem Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft, kurz BDL, wird der Drohneneinsatz im kommerziellen Bereich bis 2030 um etwa 563 % – auf rund 126.000 Drohnen – anwachsen. Daraus ergibt sich, dass Drohnen in der Industrie eindeutig eine noch deutlich größere Rolle einnehmen werden, als sie es jetzt schon tun.

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