Die Verpackungsverordnung der EU wird für viele Unternehmen deutlich wichtiger als bisher. Mit der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, kommen in den nächsten Jahren eine Reihe neuer Anforderungen hinzu. Dabei geht es längst nicht nur darum, Verpackungen besser zu recyceln. Die neue Regelung beschäftigt sich unter anderem mit der Zusammensetzung von Verpackungen, ihrem Gewicht und Volumen, dem Einsatz von recycelten Materialien, Mehrweg- und Wiederbefüllungssystemen sowie mit Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Informationspflichten. Die Verordnung ist bereits in Kraft. Viele der Regelungen sind seit dem 12. August 2026 relevant. Andere Anforderungen kommen erst in den folgenden Jahren hinzu. Warum es sich für Unternehmen lohnt sich, die eigenen Verpackungen und Lieferketten frühzeitig zu überprüfen, erklärt dieser Artikel.
PPWR - Neue EU-Verpackungsverordnung - Übersicht der Inhalte
Autor: Thomas W. Frick (LinkedIn-Profil / Xing-Profil)
Wen betrifft die neue Regelung (PPWR)?
Die PPWR richtet sich nicht nur an klassische Verpackungshersteller. Betroffen sein können Unternehmen an ganz unterschiedlichen Stellen der Lieferkette. Dazu gehören beispielsweise Hersteller und Importeure, aber auch Lieferanten, Vertreiber, Händler und Unternehmen, die verpackte Waren in Verkehr bringen. Auch beim Fernabsatz können entsprechende Pflichten entstehen.
Entscheidend ist deshalb nicht allein die Frage, ob ein Unternehmen selbst Verpackungen produziert. Viel wichtiger ist, welche Rolle das Unternehmen innerhalb der Lieferkette einnimmt.
Hinweis: Gerade bei Produkten, die aus dem Ausland bezogen oder über mehrere Vertriebsstufen verkauft werden, sollte deshalb genau geprüft werden, wer welche Verpflichtungen übernimmt.
Verpackungen müssen künftig stärker auf Recycling ausgerichtet sein
Ein wesentlicher Punkt der neuen Verordnung ist die Recyclingfähigkeit.
Verpackungen sollen so gestaltet sein, dass sie tatsächlich recycelt werden können und nicht lediglich theoretisch aus einem recyclingfähigen Material bestehen. Die Anforderungen werden dabei schrittweise verschärft.
Fristen: Ab 2030 gelten hierfür neue Mindestanforderungen. Weitere Verschärfungen folgen 2035 und 2038.
Das betrifft nicht nur die Verpackungsindustrie. Auch Unternehmen, die ihre Produkte mit bestimmten Verpackungen einkaufen, vertreiben oder unter eigener Marke anbieten, sollten sich mit dem Thema beschäftigen.
Recycelte Kunststoffe werden wichtiger
Bei Kunststoffverpackungen kommen außerdem verbindliche Vorgaben für den Anteil an recyceltem Kunststoff hinzu.
Die entsprechenden Anforderungen beginnen grundsätzlich ab 2030 und werden 2040 nochmals angehoben. Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich unter anderem nach Art und Verwendung der Verpackung.
Für Unternehmen kann daraus eine ganz praktische Frage entstehen, ob die bisher verwendeten Verpackungen langfristig überhaupt noch geeignet sind?
Tipp: Wer Verpackungen entwickelt oder einkauft, sollte deshalb nicht nur den heutigen Preis betrachten. Auch die zukünftige Verfügbarkeit und Konformität der Verpackung können eine Rolle spielen.
Weniger Verpackung und weniger Leerraum
Die EU will außerdem verhindern, dass unnötig viel Material eingesetzt wird.
Ab 2030 soll das Gewicht und Volumen von Verpackungen auf das notwendige Maß reduziert werden. Verpackungen, die beispielsweise durch unnötige Zwischenräume lediglich größer wirken, werden damit zunehmend problematisch.
Das kann insbesondere für Versandverpackungen und den Onlinehandel interessant werden.
Beispiel: Ein Karton, der deutlich größer ist als das darin enthaltene Produkt, ist künftig nicht mehr nur eine Frage der Materialkosten. Auch die rechtlichen Anforderungen an die Verpackung können eine Rolle spielen.
Mehrweg und Wiederbefüllung
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf wiederverwendbaren Verpackungen.
Ab dem Geltungsbeginn der entsprechenden Regelungen müssen wiederverwendbare Verpackungen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Möglichkeit zur mehrfachen Nutzung, eine geeignete Gestaltung sowie Anforderungen an Hygiene, Sicherheit und spätere Recyclingfähigkeit.
Hinweis: Für Unternehmen, die Mehrwegverpackungen einsetzen oder entsprechende Systeme anbieten, bedeutet das zusätzlichen organisatorischen Aufwand.
Die Verordnung sieht außerdem konkrete Ziele für die Wiederverwendung bestimmter Verpackungen vor. Diese Vorgaben werden ab 2030 schrittweise relevant und später weiter angehoben.
Neue Kennzeichnungen kommen
Auch bei der Kennzeichnung von Verpackungen wird sich einiges verändern.
Künftig sollen Verbraucher leichter erkennen können, aus welchem Material eine Verpackung besteht und wie sie damit umgehen sollen. Je nach Verpackung können beispielsweise Informationen zur Wiederverwendbarkeit, Kompostierbarkeit oder zum Anteil recycelter Materialien erforderlich werden.
Hinweis: Auch digitale Informationen spielen eine Rolle. Für bestimmte Angaben sind digitale Datenträger wie QR-Codes vorgesehen.
Die neuen Kennzeichnungsvorgaben werden allerdings nicht alle gleichzeitig wirksam. Für verschiedene Anforderungen sind eigene Übergangs- und Umsetzungsfristen vorgesehen.
Registrierung und Herstellerverantwortung
Ein Punkt, den Unternehmen nicht unterschätzen sollten, betrifft die erweiterte Herstellerverantwortung.
Ab 2027 kommen in den EU-Mitgliedstaaten zusätzliche Pflichten hinzu. Hersteller müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen in den jeweiligen nationalen Registern erfassen lassen.
Wichtig für: Das ist insbesondere für Unternehmen interessant, die Produkte oder Verpackungen in andere EU-Länder verkaufen.
Wer in mehreren europäischen Ländern tätig ist, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass eine Registrierung in Deutschland automatisch alle Anforderungen innerhalb der EU abdeckt.
Auch Online-Plattformen werden stärker in die Verantwortung genommen. Sie sollen unter bestimmten Voraussetzungen prüfen, ob Anbieter ihren entsprechenden Pflichten nachkommen.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Aus meiner Sicht muss man nicht darauf warten, bis jede einzelne Detailregelung umgesetzt ist. Sinnvoller ist es, zunächst einen Überblick über die eigenen Verpackungen zu schaffen:
- Welche Verpackungen werden verwendet?
- Wer stellt sie her?
- Aus welchen Materialien bestehen sie?
- Woher kommen die Verpackungen beziehungsweise die verpackten Produkte?
- Welche Mengen werden in welchen EU-Ländern in Verkehr gebracht?
- Gibt es bereits Mehrweg- oder Rücknahmesysteme?
- Welche Informationen müssen künftig gegenüber Kunden oder Behörden bereitgestellt werden?
Tipp: Gerade Unternehmen mit vielen unterschiedlichen Produkten sollten diese Bestandsaufnahme nicht zu lange aufschieben. Die PPWR enthält zahlreiche Fristen, die nicht alle zum gleichen Zeitpunkt beginnen.
Die wichtigsten Termine im Überblick
Einige Anforderungen sind bereits seit dem 12. August 2026 relevant. Andere folgen ab 2027 oder 2028. Größere Veränderungen bei Recyclingfähigkeit, Verpackungsminimierung und bestimmten Verpackungsformaten beginnen ab 2030. Weitere Verschärfungen folgen 2035 und 2040.
Die PPWR ist deshalb weniger ein einzelner Stichtag als ein längerfristiger Veränderungsprozess. Unternehmen sollten ihre Verpackungsstrategie entsprechend nicht nur auf die nächsten Monate ausrichten.
Zusammenfassung
Die neue EU-Verpackungsverordnung betrifft deutlich mehr Unternehmen, als man auf den ersten Blick vermuten könnte.
Besonders wichtig finde ich deshalb, nicht erst dann zu reagieren, wenn ein konkretes Problem auftaucht. Wer Verpackungen einkauft, Produkte verpackt oder Waren innerhalb der EU vertreibt, sollte frühzeitig klären, welche Rolle das eigene Unternehmen nach der PPWR einnimmt und welche Anforderungen daraus entstehen.
Die gute Nachricht: Nicht alle Vorgaben gelten sofort. Es gibt Übergangsfristen und unterschiedliche Zeitpunkte für die einzelnen Anforderungen.
Trotzdem ist 2026 ein guter Zeitpunkt, sich mit dem Thema zu beschäftigen.
Weitere Quellen:
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